Die Praxisanleiter/-innen sind in der Lage, Lernende qualifiziert einzuschätzen, zu beurteilen sowie ihr Handeln zu reflektieren. Sie sichern den Lernerfolg, beteiligen sich als Fachpraxisvertreter/-in gemeinsam mit den Lehrenden der Schulen an der staatlichen Abschlussprüfung und stehen mit der Schule regelmäßig im Kontakt. Praxisanleiter/-innen verfügen daher über eine berufspädagogische Zusatzqualifikation, d.h. sie entwickeln ein beruflich-pädagogisches Selbstverständnis als Praxisanleiter/-innen und können Anleitungs- bzw. Schulungssituationen angemessen gestalten sowie fach- und situationsgerecht durchführen und auswerten.