Informationen für Anbieter / Veranstalter
Sie möchten Ihre Veranstaltung für Angehörige der MTA-Berufe zertifizieren lassen? Herzlichen Dank - Sie unterstützen damit das Prinzip des lebenslangen Lernens und helfen dabei, die zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu entwickeln und somit eine gleichbleibenden Qualitätsstandart in den Gesundheits- und Forschungseinrichtungen zu sichern.
Erfahren Sie im Folgenden alles, was Sie zur Zertifizierung wissen möchten. Bei offenen Fragen können Sie uns gern kontaktieren.
Zum Freiwilligen FortbildungszertifikatDem gemeinsamen Lenkungsausschuss von DIW-MTA/DVTA obliegt die Vergabe der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen, die für den Erwerb des Fortbildungszertifikats der MTA-Berufe anerkannt werden. Der Fortbildungsveranstalter beantragt die Zertifizierung auf elektronischem Wege über diese Online-Plattform. Die formalen Voraussetzungen sind in der Fortbildungsordnung sowie der Ordnung über die Bearbeitungsentgelte verbindlich geregelt.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung ist, dass die Fort- und Weiterbildungsinhalte den Zielen der Fortbildungsordnung entsprechen, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit zum Erhalt der berufsspezifischen Kompetenzen der Berufsangehörigen der MTA-Berufe entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik beitragen. Die Inhalte der Fortbildung müssen unabhängig von kommerziellen oder werbenden Interessen Dritter sein. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.B. durch die pharmazeutische Industrie oder Medizinproduktehersteller, ist zulässig. Eine Sponsorentätigkeit darf Form und Inhalt der Fortbildungsmaßnahme nicht beeinflussen.
Der Veranstalter trägt durch seine Entscheidung über die Themenauswahl, die Präsentationsform und Medienwahl, die Auswahl der Experten sowie die Organisation die Verantwortung für die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme. Der Veranstalter muss nach Aufforderung des Zertifizierers die Ergebnisse der Veranstaltungsevaluation vorlegen. Der Zertifizierer führt hierzu stichprobenartige Überprüfungen der Fortbildungsqualität durch.
Die Antragstellung durch Fortbildungsanbieter erfolgt zwingend, als Richtwert mindestens 3 Wochen, vor Veranstaltungsbeginn. Der elektronischen Antragstellung, die grundsätzlich als Einzelantrag erfolgt, muss das jeweilige Programm beigelegt (als Upload), die Namen einer fachlich kompetenten Person als Verantwortliche mitgeteilt sowie ein Vorschlag der Bepunktung gemäß der Fortbildungsordnung vorgenommen werden.
Der Zertifizierer validiert die beantragte Veranstaltung unter Angabe einer Veranstaltungsnummer sowie der akkreditierten Credits nebst Kategorisierung. Anerkannte Bildungsprogramme dürfen als solche vom Veranstalter öffentlich bekannt gegeben werden.
In begründeten Einzelfällen können auch gesamte Fortbildungsprogramme (z.B. Jahresprogramme) zertifiziert werden. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle, um die Einzelheiten für das Vorgehen zu erfahren.
1) Melden Sie sich als Anbieter unter www.fortbildung-zertifikat.de an.
2) Melden Sie Ihre Veranstaltung, indem Sie die relevanten Daten in das Online-Formular eintragen. Es ist notwendig, dass Sie anschließend ein Dokument hochladen, aus welchem der Umfang/ die Pausen, der Inhalt und die Art der Veranstaltung (z.B: Seminar, Vortrag, Workshop) hervorgehen. Geeignet sind hierfür ein Programmflyer, eine Broschüre, eine Mustereinladung oder auch der Link zu einer Online-Ankündigung.
Diese Tabelle hilft Ihnen bei der Kategorisierung Ihrer Veranstaltung.
3) Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 1 Woche wird die Veranstaltung von uns freigegeben. Bitte rechnen Sie die Bearbeitungszeit bei Ihrer Veranstaltungsplanung mit ein. Sollte es ausnahmsweise dringend sein, können Sie uns gern unter 030-33844064 kontaktieren.
4) Nach Freigabe der Veranstaltung können Sie eine Teilnehmerliste ausdrucken und diese bei der Veranstaltung auslegen. Bitte senden Sie uns nach der Veranstaltung die Liste per Email, Fax oder Post zu.
Für die Ermittlung der Bearbeitungsentgelte unterscheiden wir drei Anbietergruppen. Die Einteilung erfolgt durch den Zertifizierer ggf. nach Vorlage geeigneter Nachweise.
In der Anbietergruppe 1 werden das DIW-MTA, der DVTA einschließlich seiner Landesvertretungen sowie die DVTA Bildungsgesellschaft mbH zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die direkt von der Anbietergruppe 1 durchgeführt werden oder bei denen der DIW-MTA e.V. oder der DVTA e.V. als Mitverantwortlicher (Kooperationspartner) auftritt, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei).
In der Anbietergruppe 2 werden Anbieter als öffentlich-rechtliche Institutionen(Körperschaften oder Anstalten/Stiftungen öffentlichen Rechts) sowie als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei), sofern die Veranstalter pro Teilnehmer nicht mehr als 20 EUR Teilnehmerentgelt verlangen. Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, sofern die Veranstalter pro Teilnehmer ein Teilnehmerentgelt von mehr als 20 EUR verlangen, ist ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR zu entrichten.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden und bei denen Anbieter der Anbietergruppe 3 als Mitveranstalter oder Sponsoren auftreten, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.
In der Anbietergruppe 3 werden privatrechtliche Körperschaften wie z.B. Versicherungen, Berufsverbände, Fachgesellschaften/ Fachverbände, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Hersteller von Medizinprodukten und deren Tochterunternehmen oder andere professionelle Fortbildungsanbieter (natürliche Personen als Anbieter) zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 3 durchgeführt werden, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (1 Stunde à 45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.
Nach Meldung und Zertifizierung der Veranstaltung über die Website des Freiwilligen Fortbildungszertifikats kann eine Teilnehmerliste, in welche die Teilnehmer ihre Barcodes kleben. Der Veranstalter verpflichtet sich,diese Anwesenheitsliste zu führen und nach Ablauf der Maßnahme der Zertifizierungsstelle zukommen zu lassen. Jeder Teilnehmer erhält zudem vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung. Muster von Teilnahmebescheinigungen bzw. Teilnehmerlisten finden Sie im geschützten Bereich dieser Online-Plattform. Außerdem soll der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten seiner Qualitätssicherungsverpflichtung der Fortbildungsmaßnahme nachkommen und in angemessenem Umfang Evaluationen durchführen
Setzen Sie bei der Meldung Ihrer Veranstaltung ein Häkchen bei "öffentliche Veranstaltungssuche", wird Ihre Veranstaltung für Teilnehmer/-innen auch zu finden sein, die sich allgemein über Fortbildungsmöglichkeiten informieren wollen. Dies stellt eine zusätzliche Werbemöglichkeit für Ihre Veranstaltung dar. Auch ein Flyer kann mit hochgeladen werden.
Logos und Textmuster werden Ihnen auf der Startseite nach dem Login zur Verfügung gestellt. Diese können Sie werbewirksam in Ihren Medien verwenden.