Für die Ermittlung der Bearbeitungsentgelte unterscheiden wir drei Anbietergruppen. Die Einteilung erfolgt durch den Zertifizierer ggf. nach Vorlage geeigneter Nachweise.
In der Anbietergruppe 1 werden das DIW-MTA, der DVTA einschließlich seiner Landesvertretungen sowie die DVTA Bildungsgesellschaft mbH zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die direkt von der Anbietergruppe 1 durchgeführt werden oder bei denen der DIW-MTA e.V. oder der DVTA e.V. als Mitverantwortlicher (Kooperationspartner) auftritt, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei).
In der Anbietergruppe 2 werden Anbieter als öffentlich-rechtliche Institutionen(Körperschaften oder Anstalten/Stiftungen öffentlichen Rechts) sowie als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, muss kein Bearbeitungsentgelt für die Anerkennung entrichtet werden (kostenfrei), sofern die Veranstalter pro Teilnehmer nicht mehr als 20 EUR Teilnehmerentgelt verlangen. Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden, sofern die Veranstalter pro Teilnehmer ein Teilnehmerentgelt von mehr als 20 EUR verlangen, ist ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR zu entrichten.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 2 durchgeführt werden und bei denen Anbieter der Anbietergruppe 3 als Mitveranstalter oder Sponsoren auftreten, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.
In der Anbietergruppe 3 werden privatrechtliche Körperschaften wie z.B. Versicherungen, Berufsverbände, Fachgesellschaften/ Fachverbände, Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Hersteller von Medizinprodukten und deren Tochterunternehmen oder andere professionelle Fortbildungsanbieter (natürliche Personen als Anbieter) zusammengefasst.
Für Veranstaltungen, die von der Anbietergruppe 3 durchgeführt werden, ist die Anerkennung kostenpflichtig. Das Bearbeitungsentgelt beträgt pro Fortbildungseinheit (1 Stunde à 45 min) 10 Euro, mindestens jedoch 50 Euro pro Antrag.