Lehrplankommission gesucht!

Am 24. Februar 2021 hat das im Bundestag beschlossene Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTA-Reformgesetz) den Bundesrat passiert, dessen Regelungen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit dem neuen Bundesgesetz (MTBG) wird es zahlreiche Änderungen geben, die wichtigsten sind dabei die Änderung der Berufsbezeichnung (§ 1), eine Aktualisierung der Vorbehaltstätigkeiten für die je vier Berufssparten der Medizinischen Technologinnen und Technologen (§ 5) sowie umfangreiche Änderungen der Ausbildungsvorschriften. Das im neuen Bundesgesetz formulierte Ausbildungsziel für die je vier Berufssparten der Medizinischen Technologinnen und Technologen in Laboratoriumsanalytik (MTL), Radiologie (MTR), Funktionsdiagnostik (MTF) und Veterinärmedizin (MTV) muss durch konkretisierende Vorgaben in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausgestaltet werden. Hierzu hat der Bundesgesetzgeber gemäß § 69 MTBG das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, entsprechende Regelungen in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu treffen.

Das DIW-MTA wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit beauftragt, bei der Ausgestaltung der Abschlusskompetenzen für die vier MT-Berufe wissenschaftlich-fachlich zu unterstützen. Hierbei wurde seitens des DIW-MTA eine Arbeitsgruppe bestehend aus zehn Expertinnen und Experten unter der Leitung von Prof. Dr. Marco Kachler und Diplom-Medizinpädagogin Tina Hartmann eingerichtet, die für die je vier Berufe die Abschlusskompetenzen und weitere wichtige Rahmenhinweise erarbeitet haben, der Abschlussbericht wurde zwischenzeitlich bereits an das Ministerium übermittelt. Wesentlich dabei ist, dass die künftige Ausbildung nicht mehr fächerorientiert, sondern kompetenzorientiert zu erfolgen hat. Die Schulen sind daher gefordert, ihre Ausbildungspläne entsprechend umzugestalten.

Hierzu wird eine Lehrplankommission gesucht! Nähere Informationen zu den Aufgaben und den Rahmenbedingungen zur Teilnahme finden Sie hier.