Auffrischungskurse Praxisanleitung

Auffrischungskurse Praxisanleitung

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Seitdem in Kraft treten des neuen MTB-Gesetzes zum 1. Januar 2023 ist es für Personen, die als Praxisanleitung Auszubildende und Praktikanten*innen in der Praxis anleiten, rechtlich vorgeschrieben, sich jährlich mindestens 24 Stunden berufspädagogisch fortzubilden. Solche Fortbildungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen ab sofort an.