Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
In einigen Bundesländern ist Bildungsurlaub bzw. Arbeitnehmerfreistellung möglich.
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die die Teilnahme an beruflicher, politischer oder auch allgemeiner Weiterbildung ermöglicht. Damit Sie Bildungsurlaub (Arbeitnehmerfreistellung) in Anspruch nehmen können, müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens müssen Sie den Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig kommunizieren und zum anderen muss das DIW-MTA bei der zuständigen Landesbehörde beantragen, dass die Maßnahme (Seminar) als bildungsurlaubsfähige Veranstaltung anerkannt wird.
Haben Sie daher den Wunsch, Bildungsurlaub/Arbeitnehmerfreistellung für ein bestimmtes Seminar beim DIW-MTA zu beanspruchen, informieren Sie uns frühzeitig mindestens jedoch 3 Monate vor dem Beginn des Seminars. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen nur einen Überblick. Da die Regelungen bundeslandspezifisch sind, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des DIW-MTA, um nähere Informationen zu erhalten.
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Bundesland
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Anspruch für Beschäftigte
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Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hamburg
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10 Tage innerhalb von 2 Jahren
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Hessen, Saarland, Mecklenbug-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
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5 Tage pro Jahr |
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Nordrhein-Westfalen |
5 Tage pro Jahr (Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden)
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| Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Bayern |
Hier existiert kein Bildungsurlaubsgesetz, das heißt jedoch nicht, dass eine Bildungsfreistellung in diesen Bundesländern unmöglich ist. Meist unterstützen die einzelnen Unternehmen ihre Beschäftigten, wenn es um die Aneignung beruflicher Qualifikationen geht. Freistellungen und Finanzierungsmöglichkeiten sind grundsätzlich individuell mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und abzusprechen. Fragen Sie dazu in Ihren Personalbüros oder den Betriebs- und Personalräten Ihres Unternehmens nach.
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(Alle Angaben ohne Gewähr)