Bildungsprämie für Arbeitnehmer

Die Bildungsprämie ermöglicht mehr Menschen, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens die Kosten einer weiterbildenden Veranstaltung allein nicht übernehmen können, an allgemeiner, beruflicher und politischer Weiterbildung teilzunehmen. Das Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.

Die Bildungsprämie unterstützt die Weiterbildungspartizipation finanziell durch zwei Komponenten:

A) Der Prämiengutschein

Der Bund unterstützt mit dem Prämiengutschein Weiterbildungsinteressierte, indem er die Hälfte der anfallenden Fortbildungskosten, maximal 500 EURO, übernimmt. Die Prämie wird gewährt, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenbetrag geleistet wird. Dieser Gutschein kann einmal im Jahr bei einer von rund 600 existierenden Beratungsstellen in Deutschland beantragt werden. Ins Leben gerufen wurde die Idee zur Bildungsprämie am 1. Dezember 2008.

Zielgruppe:

Die Bildungsprämie richtet sich an Erwerbstätige (Arbeitsnehmer/innen sowie Selbstständige) in Deutschland, die mind. 15 h/ Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige  Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Hierzu werden auch Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden, als auch Berufsrückkehrer und mitarbeitende Familienangehörige gezählt. Schüler/-innen, Auszubildende und Rentner können jedoch nicht von der Bildungsprämie profitieren.

Einsatzgebiete:

Der Prämiengutschein ist nicht für freizeitorientierte Weiterbildung, d.h. der privaten Lebensführung gedacht, sondern für den Erwerb beruflicher Qualifikationen. Der Erhalt eines Gutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes, dem die Antragsteller angehören, stattfinden. Die Fortbildung soll solche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die das Ziel einer beruflichen Weiterentwicklung verfolgen. Die Weiterbildung sollte über eine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus-gehen.

Die Seminare bzw. die Weiterbildungsprogramme des DIW-MTA sind grundsätzlich förderfähig.


B) Das Weiterbildungssparen

Mit dem Weiterbildungssparen wird die vorzeitige Entnahme aus dem nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) angesparten Guthaben, um insbesondere langfristigere Weiterbildungen finanzieren zu können, erlaubt.

Zielgruppe:

Von der Idee zum Weiterbildungssparen profitieren all diejenigen, die über ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Das derzeitige Einkommen ist davon unabhängig.

Prämiengutschein und Weiterbildungssparen lassen sich auch miteinander kombinieren. Das heißt, Erwerbstätige können unter Erfüllung entsprechender Konditionen einen Prämiengutschein beantragen und erhalten, gleichzeitig aber auch die verbleibenden Kosten über das Weiterbildungssparen abdecken.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich werden Erwerbstätige gefördert (Angestellte und Selbständige)

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre
  • Personen, die weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind

Wie und bei wem beantrage ich eine Bildungsprämie?

1. Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren sie einen persönlichen Termin.

2. Zum Beratungstermin sollten Sie auf keinen Fall die folgenden Unterlagen vergessen: Lichtbildausweis, Einkommenssteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung, gültige Aufenthaltserlaubnis (für den Fall, dass Sie kein(e) Bürger/-in der Europäischen Union sind).

3. Des Weiteren sollten Sie sich auf den Termin vorbereiten, indem Sie bereits konkrete Vorstellung haben, welche Weiterbildung Sie besuchen möchten. Die Weiterbildungsangebote des DIW-MTA werden bei der Bildungsprämie berücksichtigt.

Weitere Informationen rund um das Thema und eine Übersichtskarte zu den existierenden Beratungsstellen in Deutschland, können Sie sich online unter:

www.bildungspraemie.info oder über die
kostenlose Hotline: 0800 2623000 einholen.

Mit der Einführung der Bildungsprämie zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung wird nicht nur an eine verstärkte Weiterbildungsteilnahme appelliert, sondern auch der Wert von Bildung gesteigert.

Gönnen auch Sie Ihrer Bildung eine Prämie!

(Alle Angaben ohne Gewähr)